AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kurse

0. Präsenzkurse

Die Anmeldung zum Kurs ist verbindlich. Die Teilnehmerinnen erhalten eine Anmeldebestätigung per Email. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Hebamme per Email zustande.

1. Abrechnung Rückbildungskurs, Geburtsvorbereitungskurs

1.1 Für gesetzlich Versicherte gilt:

Die Kursgebühr wird bei vollständiger Kursteilnahme von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Kursstunden die in Anspruch genommen und unterschrieben wurden rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarungen der Hebammen nach §134a SGB V.

1.2 Für Privatversicherte gilt:

Privatversicherte und Selbstzahler bekommen eine Rechnung nach Hebammen-Privatgebührenverordnung (2,0-facher Satz) zum Einreichen bei ihrer Versicherung und müssen, unabhängig von der Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung, in Vorleistung treten.

1.3. Partnergebühr:

Für zwei Kursabende 30€ Privatanteil, unabhängig von der Versichertenart. Inzwischen übernehmen die meisten Kassen diesen Anteil. Auf Wunsch erhalten Sie hierfür von mir eine entsprechende Bescheinigung, die Sie dann einreichen können. Die Erstattung ist nicht verpflichtend!
Die Partnergebühr für den Geburtsvorbereitungskurs muss spätestens 14 Tage vor Kursbeginn auf dem Konto der Kursleiterin eingegangen sein. 

2. Versäumte Stunden

Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden oder auch den kompletten Kurs, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Daher werden versäumte Stunden privat in Rechnung gestellt. Ausnahme bei Geburtsvorbereitungskursen:

  • ungeplantes vorzeitiges Ende der Schwangerschaft (z.B. Frühgeburt)

Die Kursleiterin ist berechtigt, einzelne Kurstermine oder den kompletten Kurs aufgrund von Krankheit oder aufgrund von höherer Gewalt abzusagen oder abzubrechen. Für Kursstunden, die aus Krankheitsgründen der Kursleitung ausfallen, werden nach Möglichkeit entsprechend Ersatztermine angeboten. Wenn der Ersatztermin nicht wahrgenommen wird, verfällt der Anspruch auf die Kursstunde.

Die Kursleiterin behält sich vor, Kurse mit zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. 

3. Widerrufsrecht/ Rücktritt/ Rückerstattung

Ein Widerruf der Kursanmeldung ist bis 4 Wochen vor Beginn des Kurses ohne Angabe von Gründen möglich. Der Rücktritt muss in Schriftform ( Email oder per Post) erfolgen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme Josephine Winter-Halbeck, Birkenweg 12, 92289 Ursensollen, info@hebamme-amberg.de mittels einer eindeutigen Erklärung darüber informieren, dass Sie den Widerruf ausüben möchten.

Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf ist die volle Kursgebühr privat zu entrichten, wenn der gesamte Kurs oder einzelne Kursstunden nicht wahrgenommen werden.

Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzten.

2.1 Musterbrief Widerruf:

Absender: Datum:
Vor- und Nachnahme
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
An: Josephine Winter-Halbeck, Birkenweg 12, 92289 Ursensollen
Widerruf meiner Kursbuchung vom [Datum einfügen]
Sehr geehrte Frau Winter-Halbeck,
hiermit widerrufe ich meine Buchung vom [Datum einfügen].
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerrufs umgehend.
Mit freundlichen Grüßen
Vollständiger Name + Unterschrift

4. Stornierung einzelner Kursstunden

Es ist nicht möglich einzelne Kursstunden zu stornieren. Es können immer nur komplette Kurse storniert werden. Falls dennoch einzelne Kursstunden storniert werden, werden diese nach der Vergütungsvereinbarung für Hebammen privat in Rechnung gestellt.

5. zusätzliche Regelungen

Es gilt als vereinbart, dass immer alle Kursstunden des entsprechenden Kurses gebucht werden müssen. Es ist nicht möglich nur einzelne Stunden eines Kurses zu buchen.

Beim Rückbildungskurs liegt die Aufsichtspflicht über das eigene Kind/die eigenen Kinder bei der Kursteilnehmerin.

Geschwisterkinder können zum Rückbildungskurs nicht mitgebracht werden

Während der Babykurse (Babymassage) liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. der Begleitperson.

6. Haftung

6.1 Kursteilnahme/Betreuung

Die Teilnahme an den Kursen erfolgt eigenverantwortlich.

6.2 

Die Kursleitung übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgelegte Gegenstände oder abgestellte Kinderwägen o.ä..

Die Kursleitung übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmerinnen (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses während der Übungen beschädigt wird.

6.3

Die Haftung der Hebamme für fremdes Verschulden wird außerdem nach § 276 und 278 BGB ausgeschlossen.

6.4

Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.

Mit der Buchung wird bestätigt, dass der Gesundheitszustand der Teilnehmerin die Teilnahme am gebuchten Kurs erlaubt. Die Teilnehmerin ist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihre gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen zu machen. Dies gilt vor allem, wenn diese Beschwerden für den Kurs und seine Inhalte relevant sind.

6.5

Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

7. Online-Kurse

Aufgrund der Corona-Pandemie ist es jederzeit möglich das ein Wechsel vom Präsenzkurs in den online-Kurs stattfindet. Die Kursleiterin behält sich vor, den Kurs angepasst an die Corona-Fallzahlen, die aktuelle Situation, aufgrund von Infektionsschutzgesetzen, Anweisungen der örtlichen Behörden oder anderen gesetzlichen Regelungen als Onlinekurs (Audio-Video-Chat) stattfinden zulassen bzw. fortzuführen.

In diesem Fall bleiben alle weiteren, oben aufgeführten Kursbedingungen bestehen.

Eine Stornierung aufgrund des Wechsels von einem Präsenzkurs zu einem Onlinekurs bzw. umgekehrt ist ausgeschlossen. 

7.1 Bild-/Tonaufnahmen

Wegen der DSGVO sind Bild- & Tonaufnahmen von der Kursleiterin nicht gestattet.

7.2 Teilnahme

Die Teilnehmerinnen müssen selbst dafür Sorge tragen die hierfür notwendige Hard- und Software zur Nutzung des Streaming Angebotes vorzuhalten. Soweit der Kurs in dieser Form von der Krankenkasse übernommen wird verpflichtet sich die Teilnehmerin den dafür notwendigen Quittierungsbogen innerhalb einer Woche nach Kursende an die Hebamme zu versenden.

Es ist ausgeschlossen, dass andere Personen als die Kursteilnehmerin selbst am Kurs teilnehmen.

Die Teilnehmerinnen werden darauf hingewiesen, dass die vom Streaminganbieter zugrunde gelegten AGB und Datenschutzerklärungen zu beachten sind- die Hebamme übernimmt für diese keinerlei Verantwortung.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

Für die Wochenbettbetreuung gilt ein gesonderter Behandlungsvertrag